Spickzettelbox
Aus Wiki2.wda-innsbruck.at
4.49
FRAGE:
Was bezeichnet man im Internet als Banner?
ANTWORT:
Bezeichnung für kleine Grafiken, Animationen usw. die auf Internetseiten vor allem dazu dienen, Werbung anzuzeigen.
Ein Mausklick auf solche Banner bringt den Surfer zur Seite der werbenden Firma, Institution oder Privatperson.
Viele Banner sind als blinkende und zappelnde Animationen gestaltet, was innerhalb der Gesamtdarstellung eher störend wirken kann.
4.50
FRAGE:
Erklären Sie folgende Hyperlinkfunktionen:
a) <a href=“#“>link</a>
b) <a href=http://www.seite.de target=“_blank“>link</a>
c) <a href=mailto:name.vorname@firma.de? subject=test>link</a>
ANTWORT:
a) Definiert einen Blindlink. Wird eingesetzt, um in einem Dokument an den Anfang zu springen - oder als sensitive Fläche, um ein Script aufzurufen.
b) Öffnet eine externe URL in einem neuen Browserfenster.
c) Öffnet den als Standard definierten E-Mail Client. Trägt in die Adresszeile automatisch ein: name.vorname@firma.de und in die Betreffzeile: test
4.51
FRAGE:
Sie arbeiten mit folgenden Style Definitionen
<style type=“text/css“>
.text{
font-face: Verdana;
font-size: 10pt;
color: #000000;}
h1#titel{
font-weight:700;
fontsize:12pt;}
a) Erläutern Sie, um welche Selektoren es sich bei den Definitionen handelt.
b) Wie werden diese einem HTML-Tag zugewiesen?
ANTWORT:
a) Mit einem Klassenselektor wird ein Selektor beliebigen Namens erzeugt.
Dieser darf mehrfach im Dokument verwendet werden.
ID-Selektoren beginnen mit dem Gatterzeichen # und werden wie eine Klasse erzeugt.
Jedoch mit dem Unterschied, dass ein ID-Selektor nur einmal im Dokument verwendet werden darf.
b) <p class=“text“>Das ist ein Text</p>
Prüfung
4.52
FRAGE:
Wie wirken sich folgende Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser auf das
Surfen im Internet aus: Bei Reiter Inhalt ist Grafiken laden aktiviert
ANTWORT:
Da sowohl im Internet Explorer als auch im Firefox eine mittlere Sicherheitsstufe angestrebt wird,
sind Javascript und Java ausgeschaltet. Dadurch werden keine Scripte mehr ausgeführt.
Dies führt zu folgenden Einschränkungen:
-Navigationen mit JavaScript funktionieren nicht mehr
-Rollover-Effekte werden nicht angezeigt
-Pop-up-Fenster öffnen sich nicht
-Javascript-gestützte Downloads funktionieren nicht mehr
-die meisten Shop-Systeme sowie CMS benötigten Javascript
-News-Ticker funktionieren nicht oder nur eingeschränkt
-JavaApplets werden nicht angezeigt
4.53
FRAGE:
Im Browser wird folgende Internetadresse eingegeben: www.typografie.de
a)Erläutern Sie die Struktur der Internetadresse
b) Erläutern Sie den Begriff Sublevel-Domain an einem Beispiel.
c) Wie lautet die Internetadresse wenn Sie unter www.typografie.de auf den Ordner >>buecher<< direkt zugreifen wollen?
ANTWORT:
a) – www bezeichnet den Internetdienst World Wide Web
-die Second-Level-Domain oder nur Domain ist typografie
-die Länderdomain .de ist die Top-Level-Domain
b)Eine Sublevel-Domain bezeichnet die einer anderen Domain untergeordnete Adresse
für einen spezifischen Bereich. Beispiel: www.druckerei.typografie.de
c)www.typografie.de/buecher/
4.54
FRAGE:
Nennen Sie fünf Internetdienste und deren rechtliche Zuordnung:
ANTWORT:
www: Bereitstellung von Internetseiten (Mediengesetz, Teledienst)
E-Mail: Inhalte, Adresslisten, Datenübertragung (Teledienst, Telekommunikationsdienst)
Sprach- und Datenkommunikation: Nachrichtenübertragung (Telekommunikationsdienst)
Betrieb von Verbindungs- und Teilnehmernetzen: Nachrichtenübertragung (Telekommunikationsdienst)
Newsgroups: Bereitstellung und Übertragung von Daten (Teledienst, Telekommunikationsdienst, Mediengesetz)
4.56
FRAGE:
Wenn personenbezogene Daten von einem Dienstanbieter erworben werden,
muss ein Hinweis erfolgen. Welche gestalterischen Vorgaben gibt es dafür?
ANTWORT:
Die Unterrichtung über die Erhebung personenbezogener Daten muss vollständig sein.
Der Hinweis auf die Unterrichtung ist so anzubringen, dass der Nutzer sie üblicherweise zur Kenntnis nimmt,
wenn er das entsprechende Angebot aufruft. Das bedeutet, dass die Unterrichtung
-in ausreichend großer Schrift
-im oberen, normalerweise immer sichtbaren Bereich einer Seite, erreichbar ohne Blättern und Scrollen,
-deutlich und auffällig gestaltet wird.
4.57
FRAGE:
Welchen Inhalt muss ein Impressum aufweisen?
ANTWORT:
1) Name und Anschrift des Anbieters
2) Information zur schnellen Kontaktaufnahme
3) Angabe des Vertretungsberechtigten
4) Angabe der Aufsichtsbehörde
5) Register und Registernummer
6) Umsatzsteuerindifikationsnummer
7) Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
8) Weitere Angaben:
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen,
müssen auch diese erfüllt werden. Werden z.B. redaktionelle Beiträge veröffentlicht,
so muss ein Verantwortlicher im Sinne von § 10 Abs. 3 MDStV benannt sein.
Es muss sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig
ist und ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
4.58
FRAGE:
Wo muss das Impressum auf einer Homepage positioniert werden, damit es §5 TMG entspricht?
ANTWORT:
In § TMG (Telemediengesetz, § zur Allgemeinen Informationspflicht) steht:
>>Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Information leicht erkennbar, unmittelbar und ständig verfügbar zu halten...<<
Aus diesem Absatz geht nicht hervor, wo genau das Impressum zu stehen hat;
es muss aber auf jeden Fall unmittelbar erreichbar sein.
4.59
FRAGE:
Welche Informationen muss das Impressum zu Identität, Sitz und Erreichbarkeit
des Homepage-Betreibers beinhalten, damit es §5 TMG entspricht?
ANTWORT:
1) Name und Anschrift der niedergelassenen Firma; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform,
den Vertretungsberechtigten, Angaben zum Stamm- oder Grundkapital sowie Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.
2)Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit der
Firma ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse.
3)Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird,
die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
4.60
FRAGE:
Welche Informationen muss das Impressum zu Registrierung, Beruf und Umsatzsteuer
des Homepage-Betreibers beinhalten, damit es § 5 TMG entspricht?
ANTWORT:
1)Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister,
in das er eingetragen ist, sowie Registernummer.
2) Unter gewissen Umständen:
a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört;
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, indem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist;
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wo sie zugänglich sind.
3) In Fällen, in denen er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes
oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzt, die Angabe dieser Nummer.
4)Angaben zu AGs oder KGs, sofern zutreffend.
4.61
FRAGE:
Das Online Recht ist in seiner Gesamtheit ein sehr großer uneinheitlicher Rechtsbereich,
der sich aus einer Vielfalt von unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammensetzt.
Nennen Sie mindestens drei Rechtsbereiche und deren Wirkung im Internet.
ANTWORT:
BGB: Vertragsrecht, Handel, E-Commerce, Gewährleistung
UrhG: Urheberschutz, Verwertungsrecht, Tauschbörsen
Namens- Markenrecht: Domain-Registrierung, -Nutzung
Datenschutzrecht: E-Commerce, Datenschutzbeauftragte, Informations- und Belehrungspflicht
Strafgesetzbuch: Strafrecht, Hacker, Pornografie, Volksverhetzung
UWG: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Werbung
Internationales Privatrecht: Grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsbrüche
Medienrecht: Inhalt von Medien, Schutz von Kindern und Jugentlichen
Telekommunikationsrecht: Abrechnung, Impression, Copyright, Teledienste
4.63
FRAGE:
Gilt das Fernabsatzgesetz bei jedem Online-Handel?
ANTWORT:
Verkäufe zwischen Privatpersonen und Online-Auktionen unterliegen in der Regel
nicht dem Fernabsatzgesetz, d.h., auch das im Fernsehabsatzgesetz geregelte
Rückgaberecht kann nicht geltend gemacht werden, es sei denn, eine Privatperson
erwirbt bei einer Auktion ein Produkt von einem professionellen Verkäufer.
4.65
FRAGE:
Im World Wide Web wird mit Waren aller Art gehandelt.
In welche Bereiche wird der Online-Handel gegliedert?
ANTWORT:
Das Verkaufen im Internet schließt den gesamten Geschäftsprozess
ein – von der Werbung über die Geschäftsanbahnung und –abwickkung
bis hin zur Kundennachbetreuung. Werden Unternehmen und Privatleute
im Rahmen des E-Buisness aktiv, wird also z.B Online-Handel betrieben,
spricht man von:
B2B – Business to Business: Geschäfte zwischen Unternehmen
B2C – Business to Consumer: Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatleuten
C2C – Consumer to Consumer: Geschäfte zwischen Privatleuten, z.B. über Auktionen.
4.66
FRAGE:
Was sind Newsgroups?
ANTWORT:
Newsgroups sind Diskussionsforen im Usernet in denen Fragen gestellt oder Ratschläge und Informationen
zu bestimmten Themen ausgetauscht werden. Das Usenet ist das weltgrößte Informations- Diskussionssystem,
an dem sich in mehreren tausend Newsgroups Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
Institutionen, Unternehmen und unzählige Privatanwender beteiligen, Eine Newsgroup ist mit einem Schwarzen
Brett vergleichbar: Sie können die bereits veröffentlichten Artikel der Teilnehmer lesen, darauf
antworten und selbst neue Artikel verfassen. Wewsgroups sind hierarchisch in Haupt- und Unterkategorien
gegliedert, so ist eine gewisse Übersichtlichkeit zu den Themenschwerpunkten der einzelnen Gruppen gegeben.
4.67
FRAGE:
Worin unterscheiden sich Blogs von Foren und Newsgroups?
ANTWORT:
Blogs haben sich neben Foren und Newsgroups als drittes Austauschmedium
im Web etabliert. Sie werden jedoch nicht von Gruppen betrieben, sondern
von einem Einzelnen, der bestimmte Themen sendet (oder, vom Englischen
abgeleitet, >>postet<<), zu denen man Stellung nehmen kann.
4.69
FRAGE:
Ein wichtiges Informationsmedium im Internet ist der Newsletter.
Definieren Sie, was ein Newsletter ist und wo er eingesetzt wird!
ANTWORT:
Ein Newsletter ist mit einer Zeitung vergleichbar, die an mehrere Abonnenten verschickt wird.
In technischer Hinsicht ist ein Newsletter eine E-Mail mit mehreren Empfängern.
Um einen Newsletter zu beziehen, muss man diesen abonnieren. Die eigene E-Mail-Adresse wird
dadurch in den Newsletter-Verteiler aufgenommen. Daraufhin landet die nächste
Newsletterausgabe automatisch im eigenen Postkasten. Newsletter erscheinen in regelmäßigen
Abständen oder nach Bedarf des Herausgebers, wenn dieser z.B. eine aktuelle Veranstaltung
oder ein neues Produkt im Newsletter ankündigen will. Zu beachten ist aber, dass
redaktionelle Inhalte nicht immer eindeutig von Werbetexten getrennt sind – denn
Newsletter sind ein beliebtes Marketinginstrument.
4.70
FRAGE:
In den neuen Richtlinien von XHTML und barrierefreiem Internet steht,
man sollte auf Layouttabellen verzichten und das Design der Seite
mit Hilfe von CSS und Ebenen aufbauen. Warum?
ANTWORT:
Layouttabellen werden nur dann verwendet, wenn der Inhalt streng strukturiert
wiedergegeben werden muss, denn Layouttabellen werden von Screenreader und Webreader
mangelhaft interpretiert. Wenn Tabellen nicht richtig definiert oder verschachtelt sind,
kommt es zu gravierenden Fehlern. Inhalte werden zusammenhanglos gelesen.
Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollte eine Internetseite logisch gegliedert werden.
4.71
FRAGE:
Geben Sie mindestens drei mögliche Barrieren auf Internetseiten an.
ANTWORT:
-Navigation mit Javascript
-Probleme mit Bildern
-zu kleiner oder kontrastarmer Text
-sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen
-verschachtelte oder falsch definierte Tabellen
-Framesets
-zeitgesteuerter Inhalt, der nicht anzuhalten ist
-Formulare, die ohne Tabtaste nicht bedienbar sind
-Neueste Technologien
-Seitenaufbau mittels Flash
4.72
FRAGE:
Das Verwenden von Javascript führt zu erheblichen Einschränkungen in
der Barrierefreiheit der Internetseite. Wo können Probleme
entstehen und wie können dies behoben werden?
ANTWORT:
Da Webreader kein Javascript interpretieren können, ist auf eine Navigation mit Javascript zu verzichten.
Sollte dies aus designerischen Gründen nicht möglich sein, ist eine Alternativnavigation
bzw. eine Alternativseite mit Hyperlinks zu erstellen. Dies könnte auch über einen Seitenindex
oder eine Sitemap gelöst werden.
4.73
FRAGE:
In den Zugangsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0)
des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999 steht unter 1 und 2:
1)Für jeden Audio Inhalt oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente
Inhalte bereit zu stellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion
wie der originäre Inhalt erfüllen.
2) Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
Mit welchem technischen Mittel können Hürden beseitigt werden?
ANTWORT:
Bilder werden von Webreader und Screenreader ignoriert. Damit auch hier Informationen über das Bild mitgeteilt
werden können, sollte jedes Bild mit einem Alt-Tag versehen werden. Im Alt-Tag sollte man eine kurze
aussagekräftige Beschreibung des Bildes platzieren. Eine detaillierte Beschreibung kann mit Hilfe des Attributs
longdesc aus einer externen html- oder txt-Datei geladen werden.
Für Multimedia-Präsentationen ist hörbare Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergund und Hintergrundfarbe auf einem
Schwarz-Weiß-Bildschirm ausreichend kontrastieren, damit auch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten diese betrachten können.
4.75
FRAGE:
Wo können in Screenreader und Webreader Probleme mit Text auftreten?
Was sollte des Weiteren im Zusammenhang mit Text berücksichtigt werden?
ANTWORT:
Screen- und Webreader sowie Suchmaschinen können Schriftgrafik nicht interpretieren.
Daher sollte auf Text in Grafikformaten verzichtet werden. Schaltflächen, die aus einer
Grafik bestehen und keinen Alt-Tag haben, können auch nicht gesteuert werden. Die Schrift
sollte klare Formen haben und kontrastreich sein. Menschen mit Sehbehinderungen haben
oft Probleme mit sehr kleinen oder kontrastarmen Schriften. Darum die relativen Größen
angeben, damit diese individuell angepasst werden kann. Außerdem sollte man auf
Komplementärkontraste verzichten.
4.81
FRAGE:
Was definiert das Boxmodell (CSS)?
Lösen Sie diese Aufgabe auch grafisch.
ANTWORT:
Das Boxmodell definiert die Berechnung der Breite und Höhe von Elementen.
Die Gesamtbreite/-höhe eines Elements errechnet sich aus der Addition
-der Breite/Höhe des Elementinhaltes (width/height),
-des Innenabstandes (padding),
-der Rahmenstärke (border-width) und
-des Außenabstandes (margin)
4.82
FRAGE:
Was bezeichnet man als Box Model Bug?
ANTWORT:
Als Box Model Bug wird der Fehler in älteren Windows-Versionen des Internet Explorers (IE, bis einschließlich 5.5) bezeichnet,
die Innenabstände und Rahmenstärken entgegen der Spezifikation nicht zur Gesamtbreite zu addieren.
Dies ist nur beim Außenabstand korrekt der Fall.
Definiert man die Breite einer Box z.B. mit 250 px, so zeigen alle außer den älteren Browsern ein tatsächliches Innenmaß
der Box von 250px an. Der IE hingegen zieht von dem Gesamtmaß die Breite des Randes und des Innenabstandes ab, so dass sich
ein kleineres Innenmaß ergibt, was störende Abweichungen in Pixelgenauen Layouts verursacht.
4.87
FRAGE:
Ein Kunde möchte im Internet werben.
Nennen Sie fünf Internet-Werbemöglichkeiten.
ANTWORT:
-Banner
-Pop-ups
-Interstitials*
-Partner-Links
-Einträge in Portalen
-Suchmaschinen
- Interstitials (auch Inline Interstitials) gehören zuer Unterbrecher-Werbung,
Realisiert wird dies im aktuellen oder in einem Extrafenster (Pop-up).
4.88
FRAGE:
In der Presse hören Sie immer mehr über Angriffe aus dem Internet.
Welche Möglichkeiten zur Archivierung (Sicherung) von Daten stehen zur Verfügung?
ANTWORT:
-Streamer
-Microfiche
-DVD
-CD
-Raid-System
-Externe Festplatte